Ahornbaum auf dem Balkon: ist so etwas denn erlaubt?

Im folgenden Fall geht es um das Anpflanzen eines Baumes auf dem Balkon/Loggia. Das Gericht hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob dies erlaubnisbedürftig ist oder eben vertragswidrig.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Anpflanzen eines Baumes auf einem Balkon oder einer Loggia in der Regel mietvertragswidrig ist. Das Urteil ist absolut zutreffend. Das bepflanzen des Balkons in der Art und Weise ist kein vertragsgemäßer Gebrauch, da es nach der Verkehrsanschauung nicht mehr üblich ist. Zudem geht von solchen Bäumen eine Gefahr aus und müssten speziell gesichert werden, was wiederum einen rechtswidrigen Eingriff in die Sachsubstanz darstellen kann. (Amtsgericht München, Urteil vom 01.Juli 2016, Aktenzeichen: 461 C 26728/15)

Das ganze Urteil gibt es hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=8FC464B7470F12601B179E86F319F3D3.jp22?nid=jnachr-JUNA170203353&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp