Arbeitsrecht: immer wieder Ärger mit dem Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein ständiges Streitgeber zwischen den Parteien. Das LAG Köln hat sich in einem aktuellen Urteil dazu wie folgt geäußert.

Sehr gute Arbeitsergebnisse allein begründen keinen Anspruch auf eine gute oder sehr gute Gesamtbeurteilung im Zeugnis. Arbeitnehmer müssen im Streitfall die Tatsachen darlegen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Gesamtbeurteilung begründen. Zwischenzeugnisse können den Arbeitgeber ggf. auch an frühere Beurteilungen binden.

Damit geht das LAG Köln den Weg des BAG und orientiert sich an den Vorgaben zur Beweisführung.

Das Urteil gibt es hier: https://www.deubner-recht.de/news/details/artikel/leistungsbeurteilung-im-arbeitszeugnis.html?utm_medium=email&utm_source=rnl_recht_20170405&utm_term=recht&utm_content=NL_2017_14