Auch ein ausgeschaltetes Mobiltelefon darf am Steuer nicht kontrolliert werden

Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit, so das OLG Hamm. (OLG Hamm, Entscheidung vom 29.Dezember 2016; Aktenzeichen: 1 RBs 170/16)

Die Hammer Richter nehmen an, dass auch bei einer Kontrolle des „Ausgeschaltetseins“ es sich um eine in diesem Sinne verbotswidrige Benutzung handelt. Der Home-Button des Mobiltelefons diene im eingeschalteten Zustand unter anderem dazu, das mit einem verdunkelten Bildschirm im Ruhestand befindliche Telefon „aufzuwecken“ und die Bildschirmanzeige zu aktivieren. Gleichzeitig ermögliche der Button dadurch eine Kontrolle, ob das Handy ein- oder ausgeschaltet sei. Das Gerät werde durch eine Betätigung des Buttons auch im ausgeschalteten Zustand bestimmungsgemäß genutzt.

Die ganze Entscheidung lesen Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=5383A24F3A0026C54BEF429484471F3F.jp12?nid=jnachr-JUNA170604428&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp