Autorecht: Kennenmüssen einer Rückrufaktion

Zusammenfassung:

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Kfz-Fachwerkstatt Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen muss. (OLG Hamm, Entscheidung vom 08.Februar 2017, Aktenzeichen: 12 U 101/16)

 

Das Urteil finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170403923&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp