Erhöhung des Arbeitslosengeldes II bei Hundehaltung möglich?

Zusammenfassung:

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden können, um so höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. (BSG, Urteil vom 08.Februar 2017, Aktenzeichen: B 14 AS 10/16 R).

 

Das gesamte Urteil lesen Sie bitte hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=6D6E2444A1F5CBF50FA0245D8D7B1EC2.jp23?nid=jnachr-JUNA170203178&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp