Fahrverbot bei früheren Geschwindigkeitsüberschreitung

Das AG München hat entschieden, dass ein Fahrverbot wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 Stundenkilometer zusätzlich zur Geldbuße ausgesprochen werden kann, wenn der Fahrer bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitung veruteilt worden ist. (AG München, Entscheidung vom 14.Juni 2016, Aktenzeichen: 911 OWi 437 Js 150260/16).

 

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