Fahrverbot nach Nötigung und Beleidigung

Das AG München hat entschieden, dass ein Autofahrer, der im Straßenverkehr andere nötigt und beleidigt, mit einer Geldstrafe sowie einem Fahrverbot rechnen muss.(Entscheidung vom ; Aktenzeichen: )

Ein Rentner fuhr auf einen Radfahrer zu, um ihn zum Ausweichen zu zwingen. Dann drohte er, ihn umzufahren und nannte ihn ein „Arschloch“. Das Münchner Amtsgericht hat den Schuldigen zu Recht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.

Hier ist es nachzulesen: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170804949&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp