Kein Anspruch bei Lüge vor Gericht

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Lüge eines Kaskoversicherungsnehmers vor Gericht zur Widerlegung der für den Versicherungsnehmer streitenden Redlichkeitsvermutung und damit zur Abweisung der Klage führen kann. (Entscheidung vom 09.August 2017; Aktenzeichen: 20 U 184/15)

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Kläger den geltend gemachten Versicherungsfall eines Diebstahles nicht bewiesen. Den Vollbeweis eines Diebstahles könne der Kläger nicht führen. Aber auch das sog. äußere Bild eines Teilediebstahles sei nicht erwiesen. Die vernommenen Zeugen hätten bereits das unversehrte Abstellen und Zurücklassen des Porsches durch den Kläger nicht beweiskräftig bestätigen können. Durch die eigenen Angaben des Klägers sei das äußere Bild eines Diebstahles ebenfalls nicht erwiesen.

Der Kläger habe bei seiner Schilderung nach der Unterbrechung bewusst die Unwahrheit gesagt, um seiner Klage zum Erfolg zu verhelfen. Aufgrund dieser Unwahrheit sei die Redlichkeitsvermutung im vorliegenden Fall widerlegt. Es sei nicht anzunehmen, dass der Kläger nur bereit gewesen sei, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen, nicht aber, einen Diebstahl vorzutäuschen.

Die Entscheidung mit Sachverhalt finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170905123&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp