Kollision mit einem zu langsam fahrenden Kreuzungsräumer

Es geht weiter im Verkehrsrecht….

Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Autofahrer, der an einer Ampelkreuzung extrem langsam mit nicht mehr als etwa 10 km/h unterwegs ist und dabei noch mit flacher Kurve abbiegt, bei einem Unfall auch dann haftet, wenn er bei Grün eingefahren ist. (Entscheidung vom 06.Oktober 2016, Aktenzeichen: 4 O 9/16)

Vorliegend ging es um Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls. Der Autofahrer fuhr bei Grün mit seinem Mini in eine Kreuzung hinein. Zwar mit fliegendem Start, jedoch nachweislich nicht mit über 50 km/h. Dort kollidierte er mit einem anderen Fahrzeug, das zuvor in die Kreuzung eingebogen war, jedoch sehr langsam (max. zehn km/h) und mit einer flachen Kurve, statt sich direkt in die rechte Fahrspur einzuordnen. Der Minifahrer klagte und verlangte Schadensersatz.

Die Entscheidung finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170704843&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp