Strafvollzug: Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter Begutachtung

Das OLG Saarbrücken hat einem Mann, der aufgrund einer fehlerhaften Begutachtung 22 Monate unschuldig in Haft saß, ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro zugesprochen.

Das OLG Saarbrücken hat die Begutachtung durch die Beklagte im Strafprozess unter Berücksichtigung der umfangreichen und vom Oberlandesgericht für in jeder Hinsicht überzeugend erachteten Ausführungen des zweitinstanzlich beauftragten Sachverständigen als grob fahrlässig fehlerhaft eingestuft. Bei der Erhöhung des erstinstanzlich zugesprochenen Schmerzensgeldes von ursprünglich 50.000 Euro auf jetzt 60.000 Euro fielen als besondere, den Kläger massiv belastende Umstände der mit der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs der Pflegetochter verbundene Makel, die Umstände der Inhaftierung für insgesamt 683 Tage in verschiedenen Justizvollzugsanstalten und die erst Ende 2013 – dann allerdings umfassend – erfolgte Rehabilitierung ins Gewicht.

Das Urteil kann man hier lesen: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171105804&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp