Tierhalteverbot und Wegnahme von Tieren

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hatte darüber zu entscheiden, ob einem Tierhalter, der 55 Katzen und zehn Hunde hielt, die Tiere zu Recht weggenommen werden durften, da hier keine artgerechte Haltung mehr gegeben war. (VG Koblenz, Entscheidung vom 21.Juni 2017, Aktenzeichen: 1 K 187/17.KO)

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die gegen die Kläger ergangenen tierschutzrechtlichen Anordnungen rechtmäßig. Der Beklagte habe die Wegnahme der Tiere zu Recht auf das Gutachten der beamteten Tierärztin gestützt. Deren Einschätzung werde durch die anlässlich der Hausdurchsuchung gefertigten Lichtbilder und Befunde der Tierärzte, die die Tiere anschließend untersucht hätten, gestützt. Das Tierhalteverbot ist auch nicht anzuzweifeln, weil hier die gesetzlichen Bestimmungen zum Ausspruch eines solchen Verbots gegeben sind. Zumal die Kläger gegen die Tierhaltebestimmungen wiederholt oder grob zuwider gehandelt und dadurch den von ihr gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugeführt habe.

Die Entscheidung kann hier nachgelesen werden: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170704586&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp