Urheberrecht/Mietrecht: Haftung des Mieters für illegalen Download seine Untermieters

Kurzbeitrag: Das Amtsgericht Charlottenburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Mieter, der seine Wohnung in den Sommerferien untervermietet hat, für illegal heruntergeladene Musikdateien haftet, die sein Untermieter in der Zeit, in der er in der Wohnung lebte, anderen Nutzern zur Verfügung stellte (P2P).

Der Mieter wurde als Halter in Anspruch genommen, lehnte aber unter Hinweis auf die Untervermietung ab.

Das Amtsgericht Charlottenburg lehnte eine Inanspruchnahme richtigerweise ab, da der Beklagte nachweisen konnte, in dem Zeitraum nicht in der Wohnung gewesen zu sein und diese untervermietet zu haben. (Amtsgericht Charlottenburg, Entscheidung vom24.Mai 2016, Aktenzeichen: 214 C 170/15)

Die ganze Entscheidung gibt es hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=9630668AC4BD7E75AEE78EAFC8FB0DAD.jp18?nid=jnachr-JUNA170103112&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp