Vergütung eines Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandatsvertrags

Zusammenfassung: In dem konkreten Fall hatte der Kläger von den beiden beklagten Anwälten, die gemeinsam eine Kanzlei betreiben, die Rückzahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorars gefordert. Der Kläger hatte trotz des bestehenden Mandatsverhältnisses einen weiteren Anwalt in der gleichen Sache beauftragt. Dieser hatte dann auch gleich mit dem zuständigen Richter telefoniert, ohne seine Berufskollegen darüber zu informieren. Die beiden beklagten Anwälte hatten daraufhin erklärt, das Mandat niederlegen zu wollen, wenn der zusätzliche Anwalt weiter mit dabei sein solle. Der Kläger erklärte kurz darauf, er nehme das Angebot der Mandatsniederlegung an und klagte vor dem LG Oldenburg auf Rückzahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorars.

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gelte auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht habe, so das Gericht.

Das gesamte Urteil finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=CAD522F1827E5725663F4078180251DD.jp18?nid=jnachr-JUNA170303537&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp