Verkehrsrecht: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

Zusammenfassung: Das BVerwG hat entschieden, dass nach dem Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille, die Verwaltungsbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen darf.

Die Entscheidung finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=839F7433132E862ACBF4F669E3E27166.jp18?nid=jnachr-JUNA170403825&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp