Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Autofahrer, der das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, schnellstmöglich herausfinden muss, von wo sich das Einsatzfahrzeug nähert und daher auch an einer grünen Ampel bremsen darf.  Fahre ein anderer Fahrer dann hinten auf, müsse dieser den Schaden komplett ersetzen, so das LG Hamburg. (Entscheidung vom 31.Oktober 2016, Aktenzeichen: 306 O 141/16)

Nach Auffassung des Landgerichts spricht bei einem Auffahrunfall der Anschein dafür, dass der Auffahrende entweder unaufmerksam gewesen oder beim Abbiegen zu dicht aufgefahren ist. Könne dies nicht widerlegt werden, hafte der Auffahrende. Grundsätzlich trete dann auch die einfache Betriebsgefahr und somit ein Mitverschulden des anderen Fahrzeugs dahinter zurück.

Die Entscheidung finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170704841&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp