Haftung bei Glatteisbildung auf öffentlicher Straße

Zusammenfassung:

Das OLG Hamm hat entschieden, dass allein die Meldung von Glatteisbildung eine Kommune nicht zum Winterdienst auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung verpflichtet. (Urteil des OLG Hamm vom 18.November 2016; Aktenzeichen: 11 U 17/16).

Das gesamte Urteil mit Gründen lesen Sie bitte hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170203170&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp