Hund im Auto gelassen: Gefahr für das Tier? Auf jeden Fall!

Das AG München hat eine Hundehalterin zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt, die ihren Hund im überhitzten Auto ohne Wasser zurückgelassen hatte. (Urteil vom 29.November 2017, Aktenzeichen: 1115 OWi 236 Js 193231/17)

Das AG München hat die Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Tierschutzgesetz zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt.

Nach Auffassung des Amtsgerichts hat die Betroffene ohne vernünftigen Grund fahrlässig einem Hund erhebliche Leiden zugefügt. Sie hätte die Gefahr für den Hund durchaus erkennen können. In der Presse werde häufig über solche Fälle, sei es im Auto zurückgelassene Kleinkinder oder Tiere mit den entsprechenden Gefahren berichtet. Sie hätte auch ohne weiteres durch Öffnen der Fenster und Bereitstellen einer Wasserschale das Leiden des Hundes verhindern können. Bei der Bemessung der Geldbuße sei zu berücksichtigen gewesen, dass nur eine fahrlässige Begehungsweise vorgelegen habe, keine Vorbelastungen bekannt seien und eine Wiederholung bereits deswegen unwahrscheinlich sei, da die Betroffene den Besitz des Hundes aufgegeben habe, welcher sich immer noch im Tierheim in Hof befinde.

Der Link dazu: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180100043&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp