Strafrecht: Essig und Salz als Unkrautvernichter

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass weder Essig noch Salz Pflanzenschutzmittel sind und damit deren Einsatz zur Unkrautvernichtung nicht nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten ist.

Viele Hobbygärtner bekämpfen unliebsames Unkraut zwischen Pflastersteinen mit normalem Haushaltsessig oder einem Essig-Salz-Gemisch. Wenn man im Internet recherchiert oder bei der Landwirtschaftskammer nachfragt, heißt es aber, dies sei nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten (§ 12 Abs. 2 PflSchG).

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich entgegen der bundesweit einheitlichen Auffassung der Verwaltungsbehörden bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, sondern um ein Lebensmittel. Denn Essig und Salz seien nach objektiven Gesichtspunkten nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt. Darauf aber komme es nach dem Gesetz an. (OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.April 2017, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 70/17)

Die Pressemitteilung der Entscheidung lesen Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504064&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp