Verkehrsrecht: Auffahrunfall, Mitverschulden bei Vollbremsung aus dem Nichts

Das OLG Oldenburg hatte zu entscheiden, wie die Situation zu bewerten ist, wenn ein Autofahrer durch eine „Vollbremsung aus dem Nichts“ einen Auffahrunfall provoziert. (Entscheidung vom: 26.Oktober 2017, Aktenzeichen: 1 U 60/17 )

Das OLG Oldenburg hat die Verschuldensanteile mit 2/3 auf Seiten des Auffahrenden und 1/3 auf Seiten des Abbremsers bewertet. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts spricht zwar der erste Anschein gegen den Auffahrenden. Man müsse immer damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Auto abrupt anhalte, zum Beispiel, weil ein Kind auf die Fahrbahn laufe. Den beiden vorausfahrenden Autos sei es schließlich auch gelungen, noch rechtzeitig abzubremsen. Vorliegend treffe aber auch den Abbremser ein erhebliches Mitverschulden. Die Zeugen hätten berichtet, dass er eine „Vollbremsung aus dem Nichts“ gemacht und dazu noch nicht einmal geblinkt habe. Hintergrund war wohl, dass sich der Fahrer durch einen Überholversuch seines Hintermannes provoziert gefühlt und diesen durch das plötzliche Abbremsen habe maßregeln wollen. Bei einem solche Verhalten müsse er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dieses sei im konkreten Fall mit 1/3 zu bewerten.

Link zur Entscheidung: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180100124&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp