Verkehrsrecht: Bewährung bei Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen

Das OLG Hamm hatte darüber zu entschieden, ob auch ein nicht vorbestrafter Autofahrer wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Toten und drei Schwerverletzten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.

Hier hat das erkennende Gericht, nach meinem Dafürhalten zu Recht, dies verneint. Das Urteil des LG Münster hatte keine Rechtsfehler. Dies ist jetzt aber nicht generalisierend zu verstehen, sondern beruht auf dem Einzelfall, der hier vorliegt.

Die Entscheidung kann hier nachgelesen werden: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170403819&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp