Verkehrsrecht: Unfall mit Auto des Vaters

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die Kaskoversicherung für den Unfall bei Überlassen des Autos an einen Dritten auch dann haften muss, wenn der Vater seinem führerscheinlosen Sohn das Auto zwar überlassen hatte, jedoch unter der Bedingung, dass der Freund mit Fahrerlaubnis fahren sollte und nicht der Sohn. (OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.März 2017 ; Aktenzeichen: 5 U 174/16)

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