Allgemein

Tierrecht, eine Übersicht

Sehr geehrter Leserin, sehr geehrter Leser,

dieser Beitrag ist weniger ein Rechtstipp, sondern mehr eine Übersicht zu dieser Thematik. 

Seit nunmehr mehr als zehn Jahren bearbeite ich Fälle im Tierrecht. Es ist ein sehr spannendes Rechtsgebiet und einfach eine Herzensangelegenheit.

Es geht von der Erstellung von Kaufverträge für Züchter. Hier sind die verschiedenen Interessen von Käufer und Verkäufer abzuwägen. Es ist die aktuelle Rechtsprechung und ggfs. auch die Vorgaben der Zuchtverbände zu beachten. 

Hier spielen dann auf Beratungsseite des Käufers die Gewährleistung eine Rolle.

Weiterhin haben wir das Tierschutzgesetz und Landeshundegesetze zu beachten. Hier findet die Beratung in Ordungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht statt. Hier geht es zum Beispiel um Beissvorfälle oder die Besteuerung von Tieren wie auch um eine Leinenpflicht oder die Wegnahme von Tieren. 

Im Rahmen von Tiermisshandlung oder Verkauf von Tieren ohne oder mit gefälschten Dokumenten kommt noch das Strafrecht hinzu.

Dann ist eine Verteidigung vor einem Strafgericht die Folge, was im Anschluss auch vom Haltungsverboten belegt werden kann. Es ist immens wichtig, sich bei Einleitung eines eben solchen Verfahrens umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Gern eine Nachricht hier an mich.

Die Vertretung von Mandanten in einem der genannten Fälle ist sehr persönlich und hat oftmals einen immensen emotionalen Hintergrund, weshalb die Besprechung emphatisch und persönlich erfolgt.

Das Rechtsgebiet ist abwechslungsreich und umfasst fast das gesamte Spektrum an rechtlichen Gegebenheiten (das Sozialrecht mit dem Anspruch auf ein Begleithund, o.ä. habe ich noch nicht einmal angerissen). 

Eine steige Weiter- und Fortbildung ist wichtig. Die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet eben auch. Ich freue mich, wenn es Ihnen gefallen und geholfen hat und freue mich, Ihnen helfen zu dürfen.


Gesetzliche Neuregelungen im November 2020

Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im November 2020 informiert, wonach bestmöglicher Schutz in Alten- und Pflegeheimen durch Corona-Schnelltests gewährt werden soll und mehr digitale Angebote im Gesundheitswesen sowie Reisegutscheine, Abfallvermeidung, bezahlbare E-Mobilität sowie vereinfachte Investitionen in Energieeinsparungen für den Klimaschutz umgesetzt werden.

Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Gäste, Kranke sowie Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. Damit trägt die neue Coronavirus-Testverordnung dazu bei, in diesen Einrichtungen auch bei steigenden Infektionszahlen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.

Pauschalreisen: Reisegutscheine bei Insolvenz des Reiseveranstalters staatlich abgesichert

Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, können Reiseunternehmen auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten – anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises. Der Reisegutschein ist gegen eine Insolvenz des Reiseunternehmens ergänzend staatlich abgesichert.

Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.

Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Das Krankenhauszukunftsgesetz sorgt für schnelle und zielgerichtete Investitionen in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser. Außerdem sieht es für 2020 die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Corona-Pandemie besonders gefordert waren, ist nun ebenfalls möglich.

Neue Regelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation

Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Darauf zielt das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“.

Abfälle vermeiden – Ressourcen nachhaltig nutzen

Abfall soll weitestgehend vermieden und stattdessen mehr recycelt werden. Herstellerfirmen von Einwegprodukten werden stärker in die Pflicht genommen. Mit diesen Regelungen wird die EU-Abfallrichtlinie umgesetzt.

Änderung der Kfz-Steuer – Klimafreundliche, bezahlbare Mobilität

Die Kfz-Steuer orientiert sich nun stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität.

Ein weiterer Baustein der Energiewende: Das Gebäudeenergiegesetz

Ölheizkessel dürfen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches Modell lockt eine Prämie. Um auch grundsätzlich den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken, werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht.

Schärfere Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen

Seit dem 01.11.2020 gelten EU-weit schärfere Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen. Verbraucher erhalten so mehr Sicherheit, wenn sie diese Produkte kaufen, unabhängig davon, ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert werden.

Lebensmittelkennzeichen Nutri-Score – Mehr Transparenz für Verbraucher

Auf einen Blick erkennen, welche Lebensmittel eine gute Nährwertzusammensetzung haben – das ist der Wunsch vieler Verbraucher, die auf gesunde und ausgewogene Ernährung achten. Lebensmittelhersteller in Deutschland können nun das Kennzeichen Nutri-Score® verwenden. Die entsprechende Verordnung tritt am 06.11.2020 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 28.10.2020


Gesetzesänderungen zum September 2020

Im September 2020 haben wir eine Vielzahl von Gesetzesänderungen zu verarbeiten. Insbesondere:
– Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet teilweise
und
– Strengere Regeln für den Umgang mit Waffen

Einen sehr guten Überblick, auch inhaltlich, finden Sie hier.


Keine Gemein­nüt­zig­keit bei zu hohem Geschäfts­füh­r­er­ge­halt

Achtung bei gemeinnützigen Vereinen. Die Gehälter müssen gewissen Anforderungen genügen und dürfen nicht unangemessen hoch sein und eine Fehlverwendung der Mittel darstellen (BFH Urt. v. 12.03.2020, Az. V R 5/17).

Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hatte die gemeinnützige GmbH dem als Geschäftsführer angestellten Sozialarbeiter hohe Bezüge gezahlt – 2010 waren es einschließlich Altersvorsorge gut 283.000 Euro. Das Finanzamt versagte der gGmbH die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2005 bis 2010. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte diese Entscheidung; der BFH folgte dem im Wesentlichen, die Revision der klagenden GmbH war nur in Bezug auf die Streitjahre 2006 und 2007 erfolgreich, weil in diesem Zeitraum die Angemessenheitsgrenze nur wenig überschritten wurde.

Ob im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen sind, ist durch einen sog. Fremdvergleich zu ermitteln, so die Mitteilung des Gerichts. Ein Vergleich mit den Gehältern anderer Geschäftsführer zeige, ob eine gemeinnützige Einrichtung zu hohe Gehälter zahle – und zwar „ohne dass dabei ein ‚Abschlag‘ für Geschäftsführer von gemeinnützigen Organisationen vorzunehmen ist“, erklärten die obersten Steuerrichter. Unangemessen seien Bezüge, die den oberen Rand der Bandbreite um mehr als 20 Prozent übersteigen. Der Entzug der Gemeinnützigkeit sei allerdings auch dann nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip erst angemessen und somit gerechtfertigt, wenn es sich nicht lediglich um einen geringfügigen Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot handelt.

„Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, da es die Grundlagen für die Ermittlung von noch zulässigen Geschäftsführerbezügen aufzeigt und diese Grundsätze auch auf andere Geschäftsbeziehungen mit gemeinnützigen Körperschaften (z.B. Miet-, Pacht-, Darlehensverträge) angewendet werden können“, betonte der BFH.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-azvr517-gemeinnuetzige-koerperschaft/


Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Widerruf von Immobiliendarlehen

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26.März 2020 zum Widerruf von Immobiliendarlehen einen Donnerschlag ausgelöst. Dies führt dazu, dass leider sehr viele Menschen mit einem Missverständnis herantreten und der Meinung sind, dass dieses Urteil generalisierend sei. Dies ist gerade nicht der Fall, sondern es sind eine Fülle von Voraussetzungen zu erfüllen.

In dem von dem EuGH entschiedenen Fall ging es um Widerrufsinformationen nach dem gesetzlichen Muster des EGBGB in der Fassung vom 30.07.2010 bis 03.08.2011 und vom 04.08.2011 bis 12.06.2014. Es geht um den sog. Kaskadenverweis. Die Folge davon ist, dass der Verbraucher erst nach einer langen und teilweise verwirrenden Suche in der Gesetzeslektüre weis, was er eigentlich unterschrieben hat.

Dies widerstrebt natürlich dem Verbraucherschutz, weshalb man beim EuGH die Meinung vertritt, dass diese Kette keine taugliche Verbraucherinformation darstellt und damit nicht Richtlinienkonform sei. Aus diesem Grund ist die Widerrufsbelehrung unzulässig.

Jetzt sind aber nicht alle Verträge mit Kaskadenverweis einfach so widerrufbar. Denn der BGH hat bereits entschieden, dass selbst dann, wenn die gesetzliche Regelung nicht richtlinienkonform ist, die deutschen Gerichte an deutsches Recht gebunden bleiben.

Nunmehr muss die nach dem Vorlageverfahren wieder zurückübertragenden Entscheidung durch das LG Saarbrücken getroffen werden. Wir dürfen gespannt sein.

Ich bin der Ansicht, dass nunmehr ein Streit zwischen BGH und EuGH entsteht und die Rechtslage ungewisser wird. Weiterhin muss man abwarten, wer sich für die fehlerhafte Information verantwortlich zeigt (eigentlich ist ja die BRD und damit Staatshaftung).


Leider ist die Kontaktseite defekt. Die dort genannten Nummer sind falsch. Bitte benutzen Sie die Kontaktmöglichkeit auf der Navigationsleiste. Die Rufnummer lautet: 0221 – 95819261; Fax: 0221 – 95819263

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Corona – Soforthilfe

Die BRAK hat eine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen dabei hilft, die für Sie richtige Hilfe zu finden. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/


Corona

Sehr verehrte Mandanten, potentielle Mandanten und Ratsuchende. In der Corona Krise sind wir leider nicht vor Ort für Sie da. Die Gründe dafür liegen wörtlich auf der Hand.

In der Zeit bieten wir ausschließlich Erstberatung per Telefon und Email an. Hierzu können Sie auch gern unsere Kooperationen mit Advocado und 123recht.net in Anspruch nehmen.

Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins via Telefon oder Video (Skype oder Zoom) haben wir einen neuen Reiter in die oberste Navigationsleiste der Webseite integriert. Hier können Sie sich mit einem einfachen Klick einen Tag und die Uhrzeit aussuchen. Der Termin wird automatisch für Sie angelegt und reserviert. Wir freuen uns Ihnen weiterhin zur Seite stehen zu können.

Bleiben Sie gesund.


Interview zum Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

https://www.lifepr.de/pressemitteilung/motor-presse-stuttgart-gmbh-co-kg-0/Unfaire-Verfahren-Der-Umgang-mit-Messdaten-und-Blitzern-erschwert-die-Ueberpruefung-von-Tempomessungen/boxid/758485


Auskunft zum neuen BGH Urteil wegen einer Schenkung.

Bitte lesen:
http://news-recht.de/geschenktes-geld-fuer-hauskauf-muss-nach-trennung-zurueckgezahlt-werden/