Entzug der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

Bei einer Fahrt unter Einfluss von Cannabis, muss nicht zwingend die Fahrerlaubnis entzogen werden, besonders dann nicht, wenn es sich hierbei um erstmaligen Verstoß handelt. Der VGH München hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss ohne Vorliegen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht zu entziehen ist. (Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 25.April 2017, Aktenzeichen: 11 BV 17.33).

 

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