Pfiffe eine Hundehalterin als Ursache für das Durchgehen der Pferde

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Hundehalterin nicht deswegen haftet, weil sich ein Pferd durch einen Pfiff mit der Hundepfeife erschreckt und es infolgedessen zu einem Sturz kommt, bei dem sich der Reiter verletzt. (Entscheidung vom: 03.August 2017; Aktenzeichen: 7 U 200/16)

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts waren die Pfiffe mit der Hundepfeife als angemessene und naheliegende Reaktion der Beklagten auf das Verhalten des Hundes einzustufen. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Hundehalterin eine Schreckreaktion der Pferde auf die Pfiffe wahrgenommen habe. Die Beklagte hafte auch nicht als Hundehalterin für die Folgen des Unfalls. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund verursacht wurde. Grund für die Reaktion der Pferde waren vielmehr – auch nach Darstellung des Klägers selbst – die Pfiffe der beklagten Hundehalterin, die in der konkreten Situation aber sozialadäquat waren.

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