Anspruch auf einen Blindenhund

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Blinder von seiner Krankenkasse mit einem Blindenhund und nicht nur mit einem Blindenlangstock zu versorgen ist, wenn die Orientierung durch Schwerhörigkeit zusätzlich beeinträchtigt wird.

 

Das gesamte Urteil lesen Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170905211&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp