Fund einer antiken Bronze-Skulptur: Landwirt erhält „Finderlohn“

Das LG Limburg hat entschieden, dass das Land Hessen einem Landwirt nach dem Fund eines Pferdekopfes aus der Römerzeit 773.000 Euro zahlen muss. (Entscheidung vom: 27.07.2018; Aktenzeichen: 4 O 140/16)

Das LG Limburg hat unter Klageabweisung im Übrigen das beklagte Land verurteilt, dem Kläger über eine in bereits festgesetzte Enteignungsschädigung von 48.000 Euro hinaus weitere 773.000 Euro zu zahlen.

Nach Auffassung des Landgerichts sieht das Hessische Denkmalschutzgesetz eine angemessene Entschädigung vor. Diese bemesse sich nach dem Hessischen Enteignungsgesetz, das eine Entschädigung nach dem Verkehrswert vorsehe. Bei der Verkehrswertermittlung war zu berücksichtigen, dass dieser kunsthistorisch bedeutsame Fund dem Zugriff aufgrund des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen die Abwanderung ins Ausland unterlag.

Das Landgericht hat ein Gutachten einer Sachverständigen für Kunst der Klassischen Antike aus Frankfurt am Main eingeholt. Dieses gelangt für den Miteigentumsanteil des Klägers zu einer Entschädigung mit der Hälfte des Verkehrswertes. Dies führt zu einem Entschädigungsbetrag von gerundet 821.000 Euro. Das Landgericht hat sich dieser Einschätzung angeschlossen.

Link zur Entscheidung: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180702308&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp