mal wieder: Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine wirksame Eigenbedarfskündigung nur bei hinreichender Angabe der Personen und deren Eigennutzungsinteresse vorliegt. (Entscheidung vom 20.Februar 2018, Aktenzeichen: 25 C 447/16)

Nach Auffassung des Amtsgerichts ist der Vermieter nicht seiner Verpflichtung nachgekommen, die Gründe für das berechtigte Interesse an der Wohnung ausreichend darzulegen. Hierbei handele es sich um eine formelle Anforderung, die bei einer ordentlichen Kündigung Wirksamkeitsvoraussetzung sei. Der Zweck des Begründungserfordernisses bestehe insbesondere darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen. Diesem Zweck komme die Kündigung nur nach, wenn diese konkretisiert werde. Insofern seien bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich zum einen die Angaben der Person, für die die Wohnung benötigt werde und zum andern die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung habe, darzulegen. Sofern dies nicht erfolge, sei die Kündigung gerade nicht ausreichend begründet.

Allein in der Formulierung, dass das Haus für den Vermieter und seine Kinder zu nutzen sei, liege keine ausreichende Begründung. Es fehle bereits an der Anzahl der Kinder. Es sei somit nicht klar gewesen, wer alles tatsächlich in das Haus einziehen soll. Darüber hinaus wurde in keiner Weise angegeben, inwieweit sich die aktuelle Wohnort- und Arbeitssituation des Vermieters durch den Einzug verbessert bzw. überhaupt ändere. Auch das Einzugsinteresse der Mutter des Vermieters sei nicht ausreichend dargelegt gewesen.

Da diese Voraussetzungen gerade nicht erfüllt waren, sei der pauschale Hinweis auf den Eigenbedarf zur Wirksamkeit der Kündigung nicht ausreichend.

Der Link zur Entscheidung: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200432&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp