Mietrecht: Kündigung bei unterlassener Anzeige des Todes der Mieterin

Das Amtsgericht München hatte darüber zu entscheiden, ob die unterlassene Information des Vermieters über den Tod der Mieterin über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg vertragswidrig ist und den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber den Verwandten berechtigt, die vor dem Tod in die Wohnung eingezogen sind und seitdem dort weiter wohnen. (Amtsgericht München, Entscheidung vom 18.August 2016, Aktenzeichen: 432 C 9516/16).

Das Amtsgericht München hat dies bejaht. Die Kündigung ist wirksam, da die SCHUFA Auskunft negativ ist und zudem einige Mieten verspätet gezahlt wurde. Darin ist ein wichtiger Grund zu sehen.

Das Urteil finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=5085BC8B4C801E719019FDBEC8FE5A50.jp20?nid=jnachr-JUNA170403916&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp