Rundfunkebeitrag und kein Ende…eine neue Entscheidung!

Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrages mit dem Europarecht vereinbar ist. (Entscheidung vom 01.März 2018, Aktenzeichen: 7 A O 11938/17)

Ein Privatmann klagte gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrages gegen den Südwestfunk. Er machte geltend, dass die Gebühren gegen die Verfassung und gegen das Europarecht verstoßen.
Das Verwaltungsgericht hatte geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

Das OVG Koblenz hat das Urteil des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts bestätigt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts entspricht dies auch der Rechtsprechung des BVerwG. Es handele sich hierbei nicht um eine Steuer. Zudem sei auch keine Unvereinbarkeit mit dem Europarecht gegeben. Für die Einführung des Rundfunkbeitrages für den privaten Bereich habe es nicht der Zustimmung durch die EU-Kommission bedurft. Es seien keine rechtlichen Gesichtspunkte ersichtlich, nach denen ein Verstoß gegen das Europarecht vorliege.

Dem ist im Ergebnis auch zuzustimmen.

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