Schadensersatz vom Frisör, wenn das Färben nicht so wie gewünscht ist?

Das LG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob ein Model von ihrem Friseur Schadensersatz verlangen kann, wenn ihre Haare trotz mehrerer Nachbesserungsversuche nicht das gewünschte Farbergebnis aufweisen. (Entscheidung vom 14.Juli 2017, Aktenzeichen: 4 O 381/16).

Die Klägerin hat die Feststellung verlangt, dass ihr durch die mangelhafte Färbung entstandenen Schäden und nich entstehende Schäden zu ersetzen sind. Der Klägerin seien deswegen diverse Aufträge entgangen. Sie sei auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe.

Das LG Köln hat der Klage stattgegeben.

Nach Auffassung des Landgerichts sind die Haare der Klägerin nach wie vor geschädigt durch die mangelhafte Leistung. Der Klägerin sei durch die missglückte Haarfärbung ein materieller Schaden im Hinblick auf die Haarteile sowie Verdiensteinbußen bei ihrer Modeltätigkeit entstanden.

Eine umfassende Darstellung finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170704861&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp