Sportrecht: Anspürche auf Schadensersatz nach Foul im Fußball

Immer wieder stellt sich die Frage, ob es die Möglichkeit gibt, nach einem Foul in einem Fußballspiel den Spieler, der die verletzende Handlung vorgenommen hat, in Anspruch zu nehmen.

In dem hier zugrundeliegenden Fall hat sich eine Spielerin beim Frauenfußball im Rahmen eines im Kampf um den Ball geführten, üblichen Zweikampfs, verletzt. Es stehen ihr – entsprechend den höchstrichterlichen Haftungsregeln bei sportlichen Wettkämpfen mit erheblichem Gefahrenpotential, die auch im Männerfußball Anwendung finden – keine Schadenersatzansprüche gegen die andere am Zweikampf beteiligte Spielerin zu, so das OLG Hamm (Urteil vom 22.Dezember 2016, Aktenzeichen: 9 U 138/16). Damit orientiert sich das Oberlandesgericht an der ständigen Rechtsprechung. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Anspruch nicht ausgeschlossen ist, wenn der Zweikampf nicht mehr „üblich“ ist.

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