Das Amtsgericht München hat einen vorbestraften Kaufmann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 208.000 Euro verurteilt, da er ein teureres Produkt als billigeres Obstprodukt abgewogen, eingescannt und bezahlt hatte. (Entscheidung vom , Aktenzeichen )
Der Verurteilte war am 08.12.2017 festgehalten worden, nachdem er unmittelbar zuvor zum vierten Mal binnen eines Monats in einem Supermarkt Kalbsleber im Wert von 13 bis zuletzt 47 Euro in eine Obsttüte umgepackt und diese dann an der Selbstbedienungskasse als billigeres Obstprodukt abgewogen und zu dem günstigeren Preis eingescannt und bezahlt hatte.
Nach Auffassung des Amtsgerichts ist die Verhängung einer hohen Geldstrafe angemessen. Zu Gunsten des Angeklagten habe sein Geständnis gewertet werden können sowie der relativ geringe Wert der Diebstahlsbeute. Zu Gunsten des Angeklagten habe auch gewertet werden können, dass sich der Angeklagte in dieser Sache seit dem 09.12.2017 in Untersuchungshaft befunden habe. Dem gegenüber sei zu Lasten des Angeklagten zu werten gewesen, dass sein Bundeszentralregister bereits drei Voreintragungen wegen Vermögensdelikten aufweise und er wegen Steuerhinterziehung bereits zweimal Freiheitsstrafen verbüßt habe und er erst (…) 2017 aus der Strafhaft entlassen worden sei. Zu Lasten des Angeklagten sei auch seine von nicht unerheblicher krimineller Energie getragene Vorgehensweise zu berücksichtigen gewesen.
Das Urteil finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200420&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp