Erstmals hat ein Oberlandesgericht das Schmerzensgeld und den Anspruch aus einem Haushaltsführungsschaden für Unfallopfer neu berechnet. Orientierungsmaßstab ist die Dauer der Behandlung des Unfallopfers. Bei der Haushaltsführung wird der gesetzliche Mindestlohn zugrunde gelegt.
Man kann es schon als revolutionär bezeichnen, was das OLG Frankfurt gemacht hat um den Schadensersatz zu berechnen, den das Unfallopfer geltend gemacht hat.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun in einer Entscheidung vom 18. Oktober 2018 (AZ: 22 U 97/16) als erstes deutsches Oberlandesgericht das Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode berechnet. Außerdem berücksichtigt es beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn.
Den Inhalt des Falles und den Details finden Sie hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/verkehrsunfall-neue-berechnungsmethode-für-schmerzensgeld-und-haushaltsführungsschaden?utm_source=facebook&utm_medium=cpc&utm_campaign=Facebook_Ads