Vermieter jagt Mieter mit Pfefferspray

Das AG München hat entschieden, dass ein Mann, der auf der Flucht vor seinem Vermieter gestürzt ist und sich verletzt hat, von diesem Schmerzensgeld verlangen kann. Nach Auffassung des Amtsgerichts liegt dann, wenn jemand grundlos in die Flucht geschlagen wird und sich dabei verletzt, ein sog. „Herausforderungsfall“ vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann. Für die erlittenen Verletzungen des Klägers sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro angemessen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass es sich nur um leichte und oberflächliche Schürfungen gehandelt habe und die Hüftprellung sich in einem großen Bluterguss mit nicht unerheblichen Schmerzen über einen längeren Zeitraum hinweg manifestiert habe. Ein Mitverschulden des Klägers sei nicht ersichtlich. (Amtsgericht München, Entscheidung vom 22.Dezember 2016, Aktenzeichen: 173 C 15615/16).

 

Die ganze Entscheidung gibt es hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=C0CF41D2DC5957E8A6E17296FBCFD300.jp26?nid=jnachr-JUNA170303668&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp